Steuern auf Festgeld: Das müssen Sie beachten
Festgeldanlagen sind für viele Sparer eine attraktive Möglichkeit, ihr Geld sicher und dennoch rentabel anzulegen. Allerdings gibt es bei der Besteuerung von Zinserträgen, die Sie aus Festgeldanlagen erhalten, einiges zu beachten. In diesem Artikel informieren wir Sie umfassend über die steuerlichen Aspekte von Festgeld und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Steuerpflichten optimal managen können.
Was ist Festgeld?
Bevor wir auf die steuerlichen Aspekte eingehen, werfen wir einen kurzen Blick auf die Grundlagen des Festgeldes. Festgeld ist eine Form der Geldanlage, bei der Sie Ihr Kapital für einen festen Zeitraum, häufig zwischen einem Monat und mehreren Jahren, anlegen. Im Gegenzug erhalten Sie einen festen Zinssatz, der in der Regel höher ist als die Zinsen auf einem Tagesgeldkonto. Die Sicherheit von Festgeldanlagen ergibt sich aus der Einlagensicherung, die in Deutschland bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank gilt.
Besteuerung von Zinserträgen
Alle Zinsen, die Sie aus Ihrer Festgeldanlage erhalten, unterliegen der Einkommensteuer. Diese Zinsen werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen betrachtet und sind somit steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie beim Erhalt der Zinsen eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn Ihre Erträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.
Der Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen, der in Deutschland gilt. Der aktuelle Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete. Das bedeutet, dass Sie Zinserträge bis zu diesen Beträgen steuerfrei erhalten können. Wenn Ihre Zinserträge diesen Betrag überschreiten, müssen Sie auf die darüber hinausgehenden Erträge Einkommensteuer zahlen.
Wie funktioniert die Steuerabführung?
In der Regel wird die Steuer auf die Zinserträge automatisch von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Diese sogenannte Abgeltungsteuer beträgt 26,375% (inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Das bedeutet, dass Sie auf Ihre Zinserträge bereits direkt Steuern zahlen, bevor Sie diese überhaupt erhalten. Daher ist es wichtig, bei der Steuererklärung zu beachten, ob Sie den Sparer-Pauschbetrag bereits ausgereizt haben oder nicht.
So beantragen Sie den Sparer-Pauschbetrag
Um den Sparer-Pauschbetrag bei Ihrer Bank zu nutzen, müssen Sie einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Dieser Auftrag ermöglicht es der Bank, Ihre Zinserträge bis zu Höhe des Freibetrags von der Steuer abzuziehen. Dies können Sie bei Ihrer Hausbank anfordern, und es ist ratsam, dies möglichst bald zu tun, um zu vermeiden, dass zu hohe Steuerbeträge abgeführt werden. Der Freistellungsauftrag kann online oder in Papierform erteilt werden.
Festgeld erklärt an einem Beispiel
Versteuern von internationalen Festgeldanlagen
Wenn Sie Geld in einem anderen Land anlegen, kann die Besteuerung Ihrer Zinserträge anders ausfallen. In vielen Fällen haben die Länder Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die regeln, wie und wo die Steuern auf Zinserträge bezahlt werden müssen. Informieren Sie sich ausführlich über die steuerlichen Regelungen im Anlageland und die entsprechenden Abkommen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Steuererklärung und die Angabe von Zinserträgen
Wenn Sie Zinserträge über den Sparer-Pauschbetrag hinaus erzielt haben, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Dies geschieht in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung. Sie müssen hier Ihre gesamten Kapitalerträge und die bereits gezahlte Steuer aufzeigen. Falls Ihre Bank die Steuer bereits abgeführt hat, wird dies auf Ihrer Steuerbescheinigung dokumentiert. Die Angabe der Zinserträge in der Steuererklärung ist wichtig, da Sie möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückfordern können, wenn Ihr Einkommen unter einem bestimmten Betrag liegt.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Zusätzlich zur Einkommensteuer müssen Sie gegebenenfalls auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf Ihre Zinserträge zahlen. Die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel 8 oder 9% der Einkommensteuer. Der Solidaritätszuschlag wird mittlerweile nur noch für sehr hohe Einkommen erhoben, könnte also für die meisten Sparer irrelevant sein. Es ist wichtig, sich über die genauen Sätze zu informieren, um die tatsächliche Steuerlast genau berechnen zu können.
Möglichkeiten zur Steueroptimierung
Es gibt einige Strategien, die Ihnen helfen können, Ihre Steuerlast bei Zinserträgen aus Festgeldanlagen zu minimieren. Eine dieser Möglichkeiten ist, Ihre Erträge auf verschiedene Banken aufzuteilen, so dass Sie von den Freistellungsaufträgen der einzelnen Banken profitieren können. Achten Sie auch darauf, Ihre Kapitalerträge rechtzeitig in der Steuererklärung anzugeben, um keine zu hohen Nachzahlungen zu riskieren. Zudem können unter bestimmten Umständen auch Verluste aus anderen Kapitalanlagen steuerlich geltend gemacht werden.
Fazit
Die Besteuerung von Zinserträgen aus Festgeldanlagen ist ein wichtiger Aspekt, den Sie beim Anlegen Ihres Geldes beachten sollten. Informieren Sie sich gründlich über den Sparer-Pauschbetrag, das Erteilen eines Freistellungsauftrags und die Abgabe der Steuererklärung. Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie Ihre steuerlichen Pflichten effektiv managen und von Ihren Festgeldanlagen profitieren, ohne unliebsame Überraschungen bei der Steuererklärung zu erleben. Denken Sie daran, sich auch über eventuelle steuerliche Regelungen bei internationalen Anlagen zu informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.