Auch wenn Lebensversicherungen in Zeiten der globalen Wirtschaftskrise oft schlechtgeredet werden, gelten sie dennoch noch immer als eine empfehlenswerte Versicherung. Zahlreiche Vorteile machen die Lebensversicherung nach wie vor interessant und beliebt. Einerseits ist diese Versicherung geeignet, wenn man seine Familie zum Beispiel finanziell absichern möchte oder eine Ausbildungsrücklage für seine Kinder bilden will. Ebenso ist eine Lebensversicherung aber zu empfehlen, wenn steuerliche Vorteile gesichert werden wollen. Auch als eine Absicherung für eine Immobilienfinanzierung eignet sich diese Versicherung bestens.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei verschiedene Arten von Lebensversicherungen. Zum einen gibt es die Kapitallebensversicherung und zum anderen die sogenannten Risikolebensversicherungen. Bei der erstgenannten handelt es sich um einen Mix aus Risikolebensversicherung und kapitalbildender Geldanlage. Das heißt einerseits, dass das
Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers voll abgesichert ist, und andererseits, dass gleichzeitig Kapital angehäuft wird, was dann in den meisten Fällen als Altersvorsorge genutzt werden kann.
Wie hoch die Summe ist, die letztendlich ausgezahlt wird, ist von der Überschussbeteiligung, die durch die jeweilige Versicherung obendrein gezahlt wird, abhängig. In der Regel übertrifft diese Überschussbeteiligung die eigentliche Versicherungssumme. Zudem kann eine Kapitallebensversicherung als Sicherheit zum Beispiel bei der Finanzierung einer
Immobilie genannt werden. Bei dieser Art der Lebensversicherung sind Beiträge als Vorsorgeaufwendungen fast immer steuerlich geltend zu machen.
Anders sieht es bei der Risikolebensversicherung aus. Diese sichert ausschließlich den Todesfall des Versicherten ab. Es findet bei Vertragsende keine Auszahlung statt. Die monatlichen Beiträge sind aus diesem Grund deutlich geringer als bei der Kapitallebensversicherung.
Die Höhe der Beiträge für die Lebensversicherung ist übrigens abhängig vom Geschlecht, Alter und dem jeweiligen Beruf, den der Versicherungsnehmer ausführt.